Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht  Ordnungswidrigkeiten

Was fällt unter das Verkehrsstrafrecht?

Besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr werden strafrechtlich sanktioniert. Der Gesetzgeber stellt u.a. folgende Taten unter Strafe:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung (im Straßenverkehr) 
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Gefährdung des Straßenverkehrs

Welche Strafen drohen?

Bei Verstößen gegen strafrechtliche Normen drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Außerdem kann es zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen kommen. Nicht selten wird im Strafverfahren der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung! Es können auch Fahrverbote angeordnet werden.  



Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber Regeln aufgestellt. Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig. 

 

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld sanktioniert. Außerdem soll dem Betroffene in schweren Verstößen ein Denkzettel in Form eines Fahrverbot erteilt werden, wenn es sich um einen groben Verstoß handelt.

 

Außerdem werden bestimmte Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von 60,00 € und mehr, im Fahreignungsregister (FAER) mit Punkten belastet. Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort


Was ist die Aufgabe eines Verteidigers?

Ein Verteidiger wird sich für seinen Mandanten einsetzen und entlastende Umstände für ihn geltend machen. In leichten Verkehrsstraftaten wird ein Verteidiger auch die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten im Blick haben. Außerdem wird er sich von Anfang an bemühen, führerscheinerhaltende Maßnahmen zu treffen.

 

Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sind auch immer versicherungsrechtliche Folgen zu beachten.

 

Angenommen Sie wurden im Strafbefehlsverfahren wegen einer Unfallflucht zu einer "kleinen" Geldstrafe verurteilt und möchten die Sache an sich auch akzeptieren. Ein Verteidiger wird Ihnen möglicherweise vielleicht gleichwohl zum Einspruch gegen Strafbefehl raten. Denn wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist, wird sich wahrscheinlich der Haftpflichtversicherer melden und seine Aufwendungen für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bis zu 2.500,00 € von Ihnen verlangen. Wenn der Verteidiger im Wege des Einspruchs eine Einstellung erreicht, kann das Regressrrisiko minimiert werden.

 

Es lohnt sich also immer eine Verteidiger zu befragen. 


...und noch ein Wichtiger Tipp

wenn Ihnen von der Polizei der Vorwurf einer Straftat eröffnet wird, schweigen Sie! Machen Sie auch keine schriftlichen Angaben zur Sache. Besprechen Sie sich zuerst mit einem Verteidiger.  Ein Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen dann die weitere Verteidigungsstrategie besprechen.


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