Besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr werden strafrechtlich sanktioniert. Der Gesetzgeber stellt u.a. folgende Taten unter Strafe:
Bei Verstößen gegen strafrechtliche Normen drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Außerdem kann es zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen kommen. Nicht selten wird im Strafverfahren der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung! Es können auch Fahrverbote angeordnet werden.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten wurden vom Gesetzgeber Regeln aufgestellt. Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig.
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld sanktioniert. Außerdem soll dem Betroffene in schweren Verstößen ein Denkzettel in Form eines Fahrverbot erteilt werden, wenn es sich um einen groben Verstoß handelt.
Außerdem werden bestimmte Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von 60,00 € und mehr, im Fahreignungsregister (FAER) mit Punkten belastet. Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.
Ein Verteidiger wird sich für seinen Mandanten einsetzen und entlastende Umstände für ihn geltend machen. In leichten Verkehrsstraftaten wird ein Verteidiger auch die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten im Blick haben. Außerdem wird er sich von Anfang an bemühen, führerscheinerhaltende Maßnahmen zu treffen.
Bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sind auch immer versicherungsrechtliche Folgen zu beachten.
Angenommen Sie wurden im Strafbefehlsverfahren wegen einer Unfallflucht zu einer "kleinen" Geldstrafe verurteilt und möchten die Sache an sich auch akzeptieren. Ein Verteidiger wird Ihnen möglicherweise vielleicht gleichwohl zum Einspruch gegen Strafbefehl raten. Denn wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist, wird sich wahrscheinlich der Haftpflichtversicherer melden und seine Aufwendungen für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bis zu 2.500,00 € von Ihnen verlangen. Wenn der Verteidiger im Wege des Einspruchs eine Einstellung erreicht, kann das Regressrrisiko minimiert werden.
Es lohnt sich also immer eine Verteidiger zu befragen.
wenn Ihnen von der Polizei der Vorwurf einer Straftat eröffnet wird, schweigen Sie! Machen Sie auch keine schriftlichen Angaben zur Sache. Besprechen Sie sich zuerst mit einem Verteidiger. Ein Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen dann die weitere Verteidigungsstrategie besprechen.
Rechtsanwalt Andreas Held
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Karl-Marx-Allee 105
10243 Berlin | Friedrichshain
Telefon: 030 - 24 08 31 30
Telefax: 030 - 93 93 70 46
email: info@shw-berlin-anwalt-verkehrsrecht.de
Montag: 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonnabend: geschlossen
Sonntag: geschlossen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Termine werden auch außerhalb der vorstehenden Sprechzeiten vergeben.
Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsanwälte sind stets im Auftrag ihrer Mandanten unterwegs. Sollten Sie uns also während der Sprech- und Bürozeiten nicht erreichen, haben wir umfangreiche Termine oder Besprechungen für unsere Mandanten wahrzunehmen oder vorrangige Fristsachen zu bearbeiten. Hinterlassen Sie hier.. eine Rückrufbitte. Sie werden umgehend zurückgerufen!
Bildquelle: polizei © Racle Fotodesign /Fotolia /// Polizeikelle © Sven Grundmann /Fotolia